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Die Otoplastik kann nach der Vollendung des 9. Lebensjahres durchgeführt werden, weil erst dann die Entwicklung des Ohres als Organ endgültig abgeschlossen ist.
Bei diesem Operationsverfahren bleiben die Patienten nicht in der Behandlungseinrichtung, sondern werden nach einer gewissen Zeit nach der Operation mit einem elastischen Verband um den Kopf entlassen. Sie werden mit Antibiotika behandelt und bekommen Schmerzmittel (Depon® /Wirkstoff: Paracetamol/, Lonarid® /Wirkstoff: Acetaminophen/, aber kein Aspirin) gegen die möglichen schwachen Schmerzen. Ein starker Schmerz wäre unbegründet und kann an einem zu straffen Verband liegen; in diesem Fall muss er gelockert werden. Vier Tage nach der Operation wird der erste Verbandswechsel vorgenommen und der Patient darf sich den Kopf waschen. Nach diesen vier Tagen sind keine Verbände mehr notwendig. Es wird aber empfohlen, dass der Patient beim Schlafen um den Kopf ein elastisches Band, das die Ohren abdeckt, während der nächsten zwei Wochen trägt. Für gewöhnlich gibt es keine Nähte und die Narbe, die entsteht, befindet sich hinter dem Ohr.
Das Wichtige ist aber, dass die Natürlichkeit aller Teile des Ohrläppchens und der Ohrmuschel (Helix, Anthelix, Ohrmuschel, Tragus, Antitragus) erhalten bleibt. Die Ohrmuschel und das Ohrläppchen dürfen nicht dicht am Skalp gedrückt sein, und die Anthelix darf nicht durch zufälliges operatives Umknicken des Knorpels verletzt werden.
Die Otoplastik kann nach der Vollendung des 9. Lebensjahres durchgeführt werden, weil erst dann die Entwicklung des Ohres als Organ endgültig abgeschlossen ist.